Bisher bestand die Möglichkeit, die Kosten eines Scheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend zu machen. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 18.5.2017 entschieden, dass diese Prozesskosten durch § 33 II S. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen sind.
Kindergeldberechtigung bei Trennung
Trennen sich Eltern stellt sich immer wieder die Frage, wer erhält das staatliche Kindergeld. Lebt das Kind im Haushalt des Elternteils, der auch während des Zusammenlebens das staatliche Kindergeld erhalten hat, so ist dieses unproblematisch. Oft erhält jedoch der Elternteil das staatliche Kindergeld bei dem das Kind nach der Trennung nicht lebt. Während des Zusammenlebens … Weiterlesen …