Familienrecht Berlin

Das Familienrecht ist Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der miteinander verbundenen Personen regelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft in Beziehung zueinander stehen. Beim Familienrecht geht es aber auch um die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: es umfasst Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht berührt verschiedene Gesichtspunkte. Wenn das Kindeswohl im Vordergrund steht, ist oft eine Regelung des Umgangsrecht notwendig. Familien können auseinander brechen, die Kinder sind die wirklich Leidtragenden.

Lesen Sie mehr zum Umgangsrecht.

Scheidung
Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Zugewinn
Umgang und Sorgerecht
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Einverständliche Scheidung