Inhalt von Tarifverträgen

Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt (schuldrechtlicher Teil – z. B. Friedens- und Einwirkungspflicht).
Er enthält daneben und vor allem Rechtsnormen über den Inhalt (darunter oft sog. Ausschlussfristen), die Begründung und die Beendigung (z. B. Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichenFragen (normativer Teil). Tarifverträge enthalten beispielsweise Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt)
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsbedingungen
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Laufzeit des Vertrages