Kein Ferienumgang wegen fehlenden Reisepasses des Kindes

Gerade kurz vor der Ferienzeit häufen sich folgende Fälle: Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist mit dem Reiseziel, der Reisedauer bzw. den Mitreisenden (neuer Partner/Partnerin) des umgangsberechtigten Elternteils nicht einverstanden.

Es wird trotz Umgangsrechts (Ferienumgang) dem Kind der Reisepass nicht mitgegeben. Die Reise kann nicht angetreten werden oder Stornierungskosten fallen an.

Entscheidung des Kammergerichts

Das Kammergericht hat nun entschieden, dass sich der Elternteil schadensersatzpflichtig macht, der den Reisepass nicht mitgibt. Allerdings sind nicht die eigenen nutzlosen Mehrkosten zu ersetzen. Wenn also die Reise ohne Kind möglich ist, können nur die Kosten des Kindes nicht die eigenen oder des/der Lebensgefährten/-in ersetzt verlangt werden (so Kammergericht vom 6.4.2017 zu AZ 19 UF 87/16, FamRZ 2018, S. 270 ff.).

Voraussetzung ist aber, dass dem umgangsberechtigten Elternteil tatsächlich ein Umgangsrecht zustand, z. B. auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches. Daher sollten Eltern, die den Umgang einvernehmlich regeln wollen konkrete Absprachen treffen. Sollten Sie hierzu Unterstützung benötigen, so können Sie sich gerne an mich wenden. In einem Beratungsgespräch zeige ich Ihnen gerne Möglichkeiten auf, Umgangsvereinbarungen zu gestalten. Auch über die ggf. anfallenden Kosten werden Sie von mir gründlich vorab informiert.