Herausgabe einer Ehewohnung

Leben Eheleute getrennt voneinander, kann der Ehegatte, dem eine Eigentumswohnung gehört und den anderen Ehegatten dort wohnen lässt, nicht nach § 985 BGB die Herausgabe seines Eigentums verlangen. Er muss statt dessen u. U. eine Abänderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361 b BGB anstreben (BGH vom 28.9.2016, FamRZ 2017, 22 f.). Grundlage der Entscheidung Der … Weiterlesen …