Kein Recht auf Marzipantorte

Betriebsrentner eines Lebensmittelproduzenten aus Köln haben vor dem Arbeitsgericht Köln verloren. Sie hatten von ihrem früheren Arbeitgeber wie jedes Jahr eine Marzipantorte zusammen mit dem Weihnachtsgeld verlangt und nicht bekommen. Sie sahen in der Tortengabe eine „betriebliche Übung“, eine Art Gewohnheitsrecht. Eine betriebliche Übung liegt bei einem gleichförmigen und wiederholten Verhalten des Arbeitgebers vor, aus dem … Weiterlesen …