Ist ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall erforderlich?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer wieder die Frage, ob der Geschädigte unbedingt einen Rechtsanwalt zur Regulierung des Schadens einschalten muss. Oftmals meinen z. B. Gutachter, dieses sei auf Grund der eindeutigen Sach- und Rechtslage nicht erforderlich. Die gegnerische Haftpflichtversicherung werde schon alles regulieren. Das stimmt leider nicht. Nach der Rechtsprechung ist auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln (so das OLG Frankfurt/a. M. vom 1.12.2014 zu AZ 22 U 171/13).

Einen einfachen VerkehrsUnfall gibt es nicht mehr

Das AG Nürnberg hat sogar entschieden, dass es die gerichtliche Praxis gezeigt hat, dass es einen “einfachen Verkehrsunfall” nicht mehr gibt, gerade im Hinblick auf die Abrechnungspraxis der Versicherungen (so AG Nürnberg vom 5.12.2016 zu AZ 20 C 6406/16).

Schließlich wurde von der Rechtsprechung auch erkannt, dass die Abwicklung von Unfallschäden bei Beteiligung von zwei Fahrzeugen grundsätzlich keine einfache Angelegenheit ist, selbst wenn die Versicherung anstandslos reguliert hat  (vgl. dazu AG Duisburg vom 20.12.2012 zu AZ 3 C 2446/12).

Auch Fragen der Höhe zum Schmerzensgeld sind sehr komplex geworden, so dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dringend zu empfehlen ist. Die Kosten des eigenen Anwaltes sind eine Schadensposition, die grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen ist.

Daher sollten Sie gut überlegen, ob Sie auf den Rat des Gutachters oder der Haftpflichtversicherung hören.